STOPPT
KINDERSCHÄNDER
Helfen Sie mit Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen.
Kinderprostitution ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen.
Kinderprostitution ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen.
Sind Sie Dominikaner, Resident oder Tourist in der Dominikanischen Republik?
Haben Sie Kenntnis von sexuellem Kindesmissbrauch?
Verschliessen Sie bitte nicht die Augen.
Zeigen Sie Zivilcourage.
Haben Sie Kenntnis von sexuellem Kindesmissbrauch?
Verschliessen Sie bitte nicht die Augen.
Zeigen Sie Zivilcourage.
Melden Sie uns Ihre Beobachtungen.
Wir gehen jeder Meldung nach.
Wir geben nicht eher Ruhe bis potenzielle Täter der Justiz überstellt werden.
Wir meinen damit der Deutschen oder Internationalen Justiz.
Wir gehen jeder Meldung nach.
Wir geben nicht eher Ruhe bis potenzielle Täter der Justiz überstellt werden.
Wir meinen damit der Deutschen oder Internationalen Justiz.
GESETZESLAGE:
Die sexuelle Ausbeutung von Kindern wird weltweit strafrechtlich verfolgt.
Die 1989 in Kraft getretene UN Konvention über das Rechte des Kindes legt fest, daß jedes Kind unter 18 Jahren Recht auf Schutz vor sexueller Ausbeutung hat ganz gleich in welchem Land der Welt es lebt. In einigen Ländern darunter DEUTSCHLAND, Frankreich, Belgien, Schweden und Australien, erlaubt das Exteritorialprinzip die strafrechtliche Verfolgung von Staatsbürgern, die ein Verbrechen im Ausland begangen haben.
Dies gilt auch, wenn die Tat im entsprechenden Ausland nicht als Verbrechen angesehen wird.
Internationale Gesetzgebung:
Die sexuelle Ausbeutung von Kindern wird weltweit strafrechtlich verfolgt.
Die 1989 in Kraft getretene UN Konvention über das Rechte des Kindes legt fest, daß jedes Kind unter 18 Jahren Recht auf Schutz vor sexueller Ausbeutung hat ganz gleich in welchem Land der Welt es lebt. In einigen Ländern darunter DEUTSCHLAND, Frankreich, Belgien, Schweden und Australien, erlaubt das Exteritorialprinzip die strafrechtliche Verfolgung von Staatsbürgern, die ein Verbrechen im Ausland begangen haben.
Dies gilt auch, wenn die Tat im entsprechenden Ausland nicht als Verbrechen angesehen wird.
Internationale Gesetzgebung: